Sehtest und verkehrsmedizinische Untersuchungen

Besitzer eines Lernfahr- oder Führerausweises müssen ab 1. März 2024 keinen zusätzlichen Sehtest mehr machen, wenn sie eine neue Ausweiskategorie erwerben wollen. Zugleich müssen sich künftig erst Menschen ab 75 Jahren einer verkehrsmedizinischen Untersuchung unterziehen, wenn sie erstmals ein Gesuch um einen Lern- oder Führerausweis stellen. Bisher lag die Altersgrenze bei 65 Jahren.

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