Wenn Sie den Lernfahrausweis für Personenwagen vor dem zurückgelegten 20. Altersjahr erwerben, müssen Sie eine Lernphase von zwölf Monaten durchlaufen. Damit Sie die Führerprüfung trotz der einjährigen Lernphase mit 18 absolvieren können, dürfen Sie den Lernfahrausweis bereits im Alter von 17 Jahren beantragen. Für Personen, die den Lernfahrausweis nach dem 20. Geburtstag erwerben, gilt die zwölfmonatige Lernphase nicht.